
Günter-Strack-Fernsehpreis
Um jungen Talenten den Weg in die Praxis zu ebnen, werden alljährlich zwei junge Nachwuchsschauspieler/-innen im Rahmen des Studio Hamburg Nachwuchspreises mit dem Günter-Strack-Fernsehpreis geehrt. Ausgezeichnet werden können Schauspieler und Schauspielerinnen aus den Fernsehproduktionen eines Jahres, die zum Zeitpunkt der Preisverleihung mindestens 21 Jahre und höchstens 30 Jahre alt sind. In begründeten Fällen kann die Jury Ausnahmen in der Altersgrenze machen.
Für die Auszeichnung kommen ausschließlich Produktionen deutschen Ursprungs in Frage oder aber internationale Fernsehsendungen, die unter wesentlicher Mitwirkung deutscher Auftraggeber mit mehrheitlich deutschem Anteil hergestellt worden sind. Diese müssen in den letzten 12 Monaten im deutschen Fernsehen ausgestrahlt worden sein.
Zu den Vorschlagsberechtigten für den Günter-Strack-Nachwuchspreis gehören die großen Fernsehsender in Deutschland, die Sektion Fernsehen der Allianz Deutscher Produzenten, der Bundesverband Regie und der Bundesverband Casting.
Weitere Informationen für 2014 finden Sie demnächst hier.

